CO₂-Klasse: Auf der Grundlage der gemessenen CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeugs ermittelt.
¹WLTP: Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig abgelöst. Daher liegen für Fahrzeuge, die nach diesem Datum neu typgenehmigt wurden, keine NEFZ-Werte mehr vor.
2 NEFZ: Der „Neue Europäische Fahrzyklus“ (NEFZ) ist ein Testverfahren zur Bestimmung der Schadstoffemissionen leichter Kraftfahrzeuge, das im Juli 1992 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) eingeführt wurde. Dieses Verfahren wurde 2018 durch das „Worldwide harmonized Light-duty vehicles Test Procedure“ (WLTP) ersetzt, das seit September 2018 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge gilt.
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